Harte Gewalthandlungen sind anders zu bewerten als Raufereien, „Spaßkloppe“ oder jugendliches Kräftemessen, obwohl die Grenzen oft fließend sind.
Schwere Körperverletzungen sind in der Schule (zum Glück) immer noch die große Ausnahme. Dennoch ist es wichtig sich auch auf solche Situationen vorzubereiten. Man sollte sich klar machen, welche schulinternen Folgen solche Handlungen haben sollten bzw. müssten und welche Maßnahmen darüber hinaus zu ergreifen sind. Soll bzw. muss die Polizei und/oder das Jugendamt informiert werden? Wie werden die Eltern einbezogen? Wie sind die Regelungen für Schadenersatz, Wiedergutmachung oder gar Schmerzensgeld zu treffen? An welche Auflagen wird ein weiterer Schulbesuch gebunden usw.?