Verhalten in akuten Gewaltsituationen

Mit den Folgen umgehen

Harte Gewalthandlungen sind anders zu bewerten als Raufereien, „Spaßkloppe“ oder jugendliches Kräftemessen, obwohl die Grenzen oft fließend sind.

Schwere Körperverletzungen sind in der Schule (zum Glück) im­mer noch die große Ausnahme. Dennoch ist es wichtig sich auch auf solche Situationen vorzubereiten. Man sollte sich klar machen, welche schulinternen Folgen solche Handlungen haben sollten bzw. müssten und welche Maßnahmen darüber hinaus zu ergreifen sind. Soll bzw. muss die Polizei und/oder das Jugendamt informiert werden? Wie werden die Eltern einbezogen? Wie sind die Regelungen für Schadenersatz, Wiedergutmachung oder gar Schmerzensgeld zu treffen? An welche Auflagen wird ein weiterer Schulbesuch gebunden usw.?

Häufig wird die Tat von den Tätern verharmlost, relativiert oder verleugnet. Lösel und Bliesinger (2003, S. 108) beschreiben sog. Neutralisierungstechniken von Tätern:

  • Ablehnung der Verantwortung: Der Jugendliche sieht sich selbst als Opfer. Die Umstände veranlassten ihn, sich so zu verhalten.
  • Bestreiten des Unrechts: Der vermeintlich angerichtete Schaden des delinquenten Handelns wird verleugnet.
  • Abwertung des Opfers: Das Opfer wird abgewertet, schlecht ge­macht und die Tat dadurch quasi in eine rechtmäßige Handlung umbewertet.
  • Verdammung der Verdammenden: Der Jugendliche stellt heraus, dass diejenigen, die das Unrecht seiner Handlung festhalten, selber häufig normverletzend handeln und damit kein Recht haben, zu richten.
  • Berufung auf höhere Instanzen: Die Tat wird als Mittel darge­stellt, um Gerechtigkeit auf einem höheren Niveau herzustellen.
  • Metapher des Hauptbuches: Die normverletzende Handlung wird als eine (erlaubte) Ausnahme in einer Reihe von normgerechten Taten deklariert.
  • Verteidigung der Notwendigkeit: Die Handlung wird als einziger Ausweg, beziehungsweise einzige Lösung, eines Problems dargestellt.

Schüler muss Polizeieinsatz zahlen
Teuer zu stehen kommt einem 16-jährigen Schüler sein Eintrag in die Homepage der Burgschule Köngen, in dem er drei Lehrer bedrohte. Er konnte rasch ermittelt werden und muss neben einer Anklage wegen Bedrohung, Beleidigung und Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Gewalttaten die Kosten des Polizeieinsatzes in Höhe von 2.000 Euro bezahlen.
Vgl. Südwestpresse, 4.3.2008

 

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