Familie und Kommune

Gewaltprävention im kommunalen Umfeld

Gewalt in der Kommune hat viele Gesichter. Sie zeigt sich als Folge extremer Armut, Ausgrenzung, Diskriminierung und Vernachlässigung oder tritt als Bedrohung, Verletzung und Tötung auf. Die verschiedenen Formen von Gewalt haben dabei oft ihre be­stimmten Orte: Stadtviertel, Straßen, Plätze, Szenen, Kneipen, usw. Wer Gewaltprävention betreibt, muss die Spielarten und Orte der Gewalt identifizieren, genau beobachten, um ihre Ursachen zu verstehen und daraus Gegenstrategien entwickeln zu können. Findet Gewalt in der Familie weitgehend hinter verschlossenen Türen, also im privaten Bereich statt, so ist Gewalt in der Kommune Teil des öffentlichen Lebens.

Was jedoch als Problembereich bzw. als Gewalt im öffentlichen Raum verstanden wird, hängt vom Blickwinkel und den angewendeten Kriterien und nicht zuletzt von den jeweiligen Interessenlagen ab. Der öffentliche Raum wird sehr verschieden wahrgenommen und genutzt: er ist Geschäftsbereich, Freizeitbereich, Lebensbereich, Verkehrsbereich und wird somit von Geschäftsleuten anders wahrgenommen als etwa von Autofahrern oder Jugendlichen.

Jahn u.a. (2000, S. 10) machen darauf aufmerksam, dass subjek­tives (Un-)Sicherheitsempfinden und objektive (Un-)Sicherheit im öffentlichen Raum meist nichts miteinander zu tun haben. Wenn Unsicherheitsempfindungen weniger das Produkt direkter Erfahrungen sind, sondern vor allem durch das Reden über Gefahren entstehen, stärken die Sicherheitskampagnen der Medien und der Politik eher die Kriminalitätsfurcht als sie abzubauen.

Bereits der Anblick von herumhängenden Jugendlichen, Alkohol trinkenden Männern oder als „Fremde“ identifizierten Personen lösen bei vielen Bedrohungsgefühle aus, obwohl diese Verhaltensweisen keinerlei strafrechtliche Relevanz besitzen. Solche Verhaltensweisen, die den vorherrschenden Normalitätserwartungen widersprechen, gelten als gefährliche Aktivität, die man letztlich dem Bereich der Kriminalität zuordnet.

Freizeitprogramme können problematisch sein Freizeitaktivitäten werden unter dem Aspekt von Gewaltprävention eher kritisch betrachtet, da sie zu unspezifisch sind und zudem Freizeitaktivitäten ihre Eigenwertigkeit verlieren und nur noch unter dem Aspekt von Prävention betrachtet und gefördert werden. Zudem sind diese Programme noch zu wenig erforscht, um Aussagen über ihre Wirkung in Bezug auf Gewaltprävention machen zu können.

Der Sherman-Report schätzt Freizeitprogramme eher kritisch ein, zumal manche Programme dissoziales Verhalten eher fördern, als zu beseitigen scheinen. Dies geschieht offenbar immer dann, wenn delinquente Jugendliche mit anderen ohne klar strukturierte Programme in intensiveren Kontakt kommen.
Günther Gugel: Gewalt und Gewaltprävention. Tübingen 2007, S. 212.

Grundsätze und Mindeststandards kommunaler Gewalt­prävention
Gewaltprävention ist nicht nur eine Frage der „inneren Sicherheit“. Wirtschaftliche und soziale Bedingungen des Lebens und soziale Missstände müssen mit in die überlegungen einbezogen werden (vgl. Doll 2002, S. 22).

Mit der Formulierung von elf Essentials und damit verbundenen Handlungsempfehlungen bietet die „Landeskommission Berlin ge­gen Gewalt“ allen Interessierten und Verantwortlichen Gelegenheit, die Diskussion um eine nachhaltige und effektive Präventionsarbeit in Berlin fortzuentwickeln (vgl. Landeskommission Berlin o.J.). In diesen Essentials wird die Notwendigkeit einer genauen Problem-, Defizit- und Ressourcenanalyse betont und die Notwendigkeit von gezielten, kleinräumigen quartierbezogenen Ansätzen hervor­gehoben. Es wird darauf hingewiesen, alle Arten von Gewalt zu se­hen und anzugehen: Gewalt in der Familie, Gewalt in der Erziehung, häusliche Gewalt, Gewalt in der vorschulischen Erziehung, in der Schule und auf Schulwegen, interethnische Gewalt, Gewalt gegen Minderheiten, Gewalt in Nachbarschaften. Gewaltprävention wird als gesamtgesellschaftliche Aufgabe beschrieben. Besonders hervorgehoben wird auch ein partizipatorischer Ansatz im Sinne eines demokratischen Miteinanders, der es ermöglicht und erlaubt, dass alle etwas tun können. Schließlich wird einmal mehr auf die Notwendigkeit der wissenschaftlichen Evaluation der Projekte hin­gewiesen. Diese überlegungen stellen wohl die differenziertesten Aussagen zur kommunalen Gewaltprävention im deutschen Sprachraum dar (vgl. M7).

Anerkennungskultur Bürgerschaftliches Engagement benötigt öffentliche Anerkennung. In ihr kommt zum Ausdruck, welcher Stellenwert bürgerschaftlichem Engagement beigemessen und den Engagierten vermittelt wird. Erforderlich ist die Entwicklung einer Anerken­nungskultur, die der Vielfalt und Unterschiedlichkeit von Engagementformen und -feldern gerecht wird und den Engagierten glaubhaft deutlich macht, dass es wirklich auf sie ankommt und dass ihr Beitrag zur Gesamtleistung einer Organisation oder zum Erfolg eines Vorhabens bedeutsam ist. Ein entscheidendes Element einer umfassenden Anerkennungskultur ist die Darstellung, das Sichtbarmachen und die Würdigung bürgerschaftlichen Engage­ments in der Öffentlichkeit, insbesondere in den Medien. Wiebke Steffen: Gutachten für den 13. Deutschen Präventionstag, 2./3. Juni2008 Leipzig.

Ansätze und Maßnahmen kommunaler Gewaltprävention

Kommunale Gewaltprävention ist mehr als die Summe von vorfindbaren Einzelprojekten oder Prävention am geografischen Ort Kommune. Sie muss die spezifischen Gegebenheiten und Entwick­lungen einer Kommune berücksichtigen und darf vor allem nicht nur von einzelnen Interessengruppen artikulierte Probleme aufgreifen, sondern muss die verschiedenen Dimensionen von Gewalt in der Kommune/Stadt im Blickfeld haben. Sie basiert auf einem koordinierten, abgestimmten Vorgehen. Diese Koordination und Vernetzung wird meist von sog. Präventionsräten übernommen. Die Beispiele für kommunale Gewaltprävention sind vielfältig. Sie reichen von Streetwork-Projekten über die Schaffung von Be­gegnungsräumen und Opferschutz bis zu Aktionen von Geschäfts­leuten gegen Rassismus und Gewalt. Spezifische Schulungen für städtische Mitarbeiter (z.B. Busfahrer) sind ebenso zu finden wie die klassischen „Runden Tische“, Nachbarschaftshilfen oder vielfältige Kulturprogramme. Ansätze kommunaler Gewaltprävention beziehen oft die Gestaltung von Wohngebieten, Straßen und Plät­zen mit ein und schlagen sich immer wieder auch in Stadtent­wicklungsprogrammen nieder.

Einbezogen in kommunale Gewaltprävention sind neben der Verwaltung und kommunalen Einrichtungen alle Vereine, Organisationen, Projekte und Personen, die sich engagieren wollen. Auch hier zählt der Ansatz der Vernetzung und Langfristigkeit. Isolierte Projekte sind auch hier zwar gut gemeint, aber meist wirkungslos.

Neu an dem Gedanken der kommunalen Gewaltprävention ist (Schwind 2004, S. 352) die Einsicht, dass Kriminalprävention mehr ist als ein Nebenprodukt z.B. der Sozialpolitik; der Gedanke der ressortübergreifenden Zusammenarbeit; die Institutionalisierung solcher Aktivitäten (die auf Kontinuität angelegt ist) und die Beteiligung der Bürger an der Vorbeugung.

Handlungsmöglichkeiten:

  • Nutzung rechtlicher Regelungen: Kommunen können auf dem Verwaltungswege nicht nur rechtliche Regelungen für die Nutzung öffentlicher Einrichtungen erlassen, sie legen auch baurechtliche Standards fest und bestimmen die Rahmenbedingungen für das Zusammenleben.
  • Problem- und Datenerhebung: Gewaltprävention muss sich auf eine verlässliche und konkrete Datenbasis und Problembeschrei­bung beziehen. Die üblichen statistischen Erhebungen, sofern sie überhaupt verfügbar sind, seien hierzu unzureichend oder gar unbrauchbar, führt der Heidelberger Kriminalitätsatlas aus. Heidelberg war in der Bundesrepublik Deutschland die einzige Stadt, die mit ihrem Kriminalitätsatlas Datenerhebung und Datenauswertung auf Baublockbasis 1977 eingeführt und bis 2003 kon- tinuierlich fortgeschrieben hat (vgl. Oberbürgermeisterin der Stadt Heidelberg 2003). Aus technischen Gründen wurde diese Art der Datenerhebung im Jahr 2003 zum letzten Mal durchgeführt.
  • Informations- und Hilfsangebote: Kommunen oder auch ein- zelne Einrichtungen können sich mit Informations- und Auf­klärungskampagnen an die öffentlichkeit wenden. Solche Kam­pagnen können mithelfen zu verdeutlichen, dass in dieser Kom­mune Gewalt und Diskriminierung keinen Platz haben. Häufig stehen dabei Begriffe wie „Für eine weltoffene Stadt“, „Bürger zeigen Courage“ oder „Bürger für Toleranz“ im Mittelpunkt. Solche Aufklärungsangebote sind zwar für die Außendarstellung wichtig, ihre Wirkung in Bezug auf Gewaltprävention ist jedoch eher gering einzuschätzen.
  • Qualifizierung städtischen Personals: Notwendig ist die Schu­lung von Polizei, Gesundheitsfachkräften, Lehrerinnen und Leh­rern sowie Erzieherinnen und Erziehern, damit diese besser in der Lage sind, die unterschiedlichen Formen von Gewalt zu erkennen und darauf zu reagieren. So wurden z.B. Fahrer von Linienbussen in verschiedenen Städten (u.a. in Bremen und Hamburg) in speziellen Kursen im Umgang mit Problemsituationen geschult. Auch für Polizeibeamte wurden solche Kurse entwickelt. Für sozialpädagogisches Personal sollten sie immer obligatorisch sein.

Relevante „Variablen“ für Zusammenhänge mit erhöhtem Deliktsvorkommen (soziale Desintegration)

  • hoher Anteil strukturell unvollständiger Familien (broken home, Alleinerziehende);
  • hohe Arbeitslosenquote bzw. hohe Sozialhilfedichte;
  • hoher Anteil (nicht integrierter) Ausländer (multikulturelle Zusammenballungen);
  • hoher Anteil männlicher Minderjähriger;
  • unterdurchschnittliche soziale Interaktionen und geringe informelle soziale Kontrolle im Wohnviertel;
  • große Baudichte (Hochhäuser) bzw. Ballung von Tatgelegenheiten (Kriminalitätsangebot);
  • hohe Bevölkerungsmobilität: häufige Zu- und Abwanderungen;
  • geringe Wahlbeteiligung.
    Hans-Dieter Schwind: Krimi­nologie. Eine praxisorientierte Einführung mit Beispielen. Heidelberg 2004, S. 360.
  • Kommunale Mentorenprogramme/Begleitung: Viele Jugend­liche wachsen vaterlos auf. Ihnen fehlt ein legitimes Rollenmodell und eine Auseinandersetzung mit Erwachsenenpositionen als Gegenpart zu Peerpositionen. Mentorenprogramme stellen die engste Erwachsenen-Kind-Beziehung für Risikojugendliche in allen formalen kommunalen Programmen dar. Solche Programme können unterschiedliche Settings haben. Von mehrstündigen Treffen in monatlichen Abständen bis zu regelmäßigen wöchent­lichen Kontakten. Dabei werden neben der Besprechung von lebenspraktischen Themen auch Freizeitaktivitäten wie Sport, Kino, Theaterbesuche unternommen.

  • Good Neighbourhood/Neighbourhood Watch: Die Entwicklung guter nachbarlicher Beziehungen ist außerordentlich wichtig für das Wohlbefinden, aber auch für die Reduzierung von Kriminalität im Wohngebiet. Diese Beziehungen durch informelle oder for­melle Treffen, Gespräche, Hilfsdienste oder kleine Geschenke zu fördern, ist das Ziel dieser Ansätze. Nachbarn sollen so nicht länger beziehungslos nebeneinander leben, sondern (in kleinen Bereichen) Verantwortung füreinander übernehmen.

  • Gemeinwesenorientierte Mediation: Im kommunalen Raum gibt es eine Vielzahl öffentlicher und privater Konflikte zwi­schen Interessengruppen, Verwaltung, Investoren, Bürgerinnen, Geschäftspartnern, Nachbarn, Ehepartnern, Jungen und Alten usw. Diese Konflikte auf eine konstruktive Art und Weise durch gemeinwesenorientierte Mediation zu lösen und dabei eine Eska­lation oder gar eine gewaltsame Austragung zu verhindern, sind wichtige Aspekte von Gewaltprävention. Gemeinwesenorientierte Mediation ist hier ein zukunftsweisender Ansatz.

  • Stadtteilfachgespräche zur Initiierung und Koordinierung: Stadtteilfachgespräche zum konstruktiven Umgang mit Gewalt und Konflikten haben den gesamten Lebensraum von Kindern und Jugendlichen im Blick und beziehen bewusst den Stadtteil oder eine Region im ländlichen Raum mit ein. Damit soll gewährleistet werden, dass eine konstruktive Austragung von Konflikten überall stattfinden kann.

  • Stadtentwicklung: Die Verbesserung der kommunalen Lebensbedingungen umfasst prinzipielle und weit reichende Bereiche wie z.B. Stadtentwicklung oder Beseitigung von Umweltschadstoffen ebenso wie die Beseitigung konkreter Missstände wie schlechte Straßenbeleuchtungen oder unsichere Schulwege. Ausreichend und bezahlbarer Wohnraum gerade für Familien, sowie Freizeitangebote und Treffpunkte für Jugendliche gehören mit zur Entwicklung einer lebensfördernden und menschenfreundlichen Umwelt in der Kommune/Stadt.

  • Armut verhindern: Sozialer Ausgrenzung und der Entwicklung von prekären Lebenslagen, von denen insbesondere Alleinerziehende und kinderreiche Familien betroffen sind, kann und muss auch mit kommunalen Hilfs- und Unterstützungsangeboten ent­gegengewirkt werden. Gewaltprävention bedarf über die kommunale Ebene hinaus auch der familien- und sozialpolitischen Unterstützung.

Aktion Noteingang Um Verfolgten im öffentlichen Raum eine sichere Anlaufstelle zu geben, sucht und kennzeichnet die „Aktion Noteingang“ Räume (Läden, Geschäfte) mit Aufklebern, in denen Verfolgte in akuten Gewaltsituationen Zuflucht finden können. Die Aufschrift der Aufkleber, „Wir bieten Schutz und Informationen bei rassistischen und faschistischen übergriffen“ soll ein sichtbares Zeichen für Zivilcourage setzen und den Opfern rassistischer übergriffe signalisieren: „Hier kann man Hilfe finden, wenn man gejagt wird.“ Mit dieser Aktion soll das Klima im öffentlichen Raum positiv verändert werden. www.aktionnoteingang.de

Organisationsformen kommunaler Gewaltprävention

Kommunale Gewaltprävention umfasst mehrere Organisationsebenen:

  • Prävention in der Kommune (durch Einzelpersonen, Organisatio­nen, Verbände, kommunale Einrichtungen). Diese Art der Prävention wird i.d.R. durch sog. Präventionsräte (oder auch durch Runde Tische) koordiniert und gesteuert.
  • Prävention durch die Kommune. Dies bedeutet, dass die Kommune als Verwaltungseinheit ihre Ressourcen zur Gewaltprävention im Sinne von rechlichten Verpflichtungen und Möglichkeiten, Kompetenzen, städtischen Einrichtungen und auch finanzieller Förderung nutzt.
  • Prävention im Bereich der kommunalen Betriebe und Verwaltung. Hier hat die Kommune als Träger und Betreiber von städtischen Betrieben und Einrichtungen direkten Einfluss auf die Implementierung von Maßnahmen der Gewaltprävention und kann gestaltend und steuernd aktiv werden.

Immer geht es darum, Programme für Gewaltprävention für konkrete Umfelder zu entwickeln und durchzuführen.

Bürgerschaftliches Engage­ment stärken Wenn bürgerschaftliches Engagement als Sozialkapital das Vertrauen in Personen und Institutionen sowie die Gültigkeit von Normen, die das zwischenmenschliche Zusammenleben regeln, erhält und schafft, dann hat es auch positive Auswirkungen auf die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl: Bürgerschaftliches Engagement als Sozialkapital einer Gesellschaft, einer Gemeinde, eines Stadtteils, kann Kriminalität verhindern und Kriminalitätsfurcht vermindern.
Wiebke Steffen: Gutachten für den 13. DeutschenPräventionstag, 2./3. Juni2008, Leipzig.

Der weite Blick
Effektive Strategien der Gewaltprävention müssen auch im kommunalen Bereich notwendigerweise Doppelstrategien sein. Gewaltprävention kommt ohne eine (kommunal)politische Dimension nicht aus. Partizipation und Mitbestimmung können sich nicht nur auf die kleinräumige Beteiligung an der Umsetzung von Maßnahmen der Gewaltprävention erstrecken, sondern müssen auch zentrale Einflussbereiche der Politik im Sinne einer Basismobilisierung und Demokratisierung umfassen. Deshalb beinhaltet Gewaltprävention auch politische Bildung und Demokratieerziehung.

Im kommunalen Kontext geht es letztlich um Stadtentwicklung und Gemeinwesenarbeit, die die Stadt als lebendigen Organismus begreifen und Lebensrechte und Lebensmöglichkeiten für alle schaffen.

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