Während mit dem Begriff Gewaltprävention normalerweise das Prinzip der Eigenverantwortung verbunden wird und Maßnahmen als „Kann-“ oder „Soll“-Aufgaben gesehen werden, handelt es sich beim Kinder-schutz bei Kindeswohlgefährdung um eine „Muss“-Aufgabe. Handeln bei Kindeswohlgefährdung ist eine gesetzlich festgelegte Aufgabe, der nachgekommen werden muss. Für Einrichtungen der Kindertages-betreuung bestehen genaue Vorgaben, wie bei einem Verdacht auf Gefährdung vorzugehen ist. Dies betrifft jedoch nur den Bereich der Intervention.