Funktionen von Gewalt

Gewalt ist nicht einfach destruktives und verletzendes Verhalten, sondern kann gerade bei Kindern auch unter dem Aspekt von Kommunikation und Interaktion betrachtet werden. Welche Botschaften werden in diesem Verhalten sichtbar, welche Aufgaben und Funktionen erfüllt das Verhalten? Auf diesen Aspekt weist besonders die Human-ethnologie hin und sieht als spezifische Funktionen von Gewalt (vgl. Eibl-Eibesfeld 1984, S. 549):

  • die Verteidigung von Besitz und sozialen Bindungen (territoriale Aggression)
  • die Anwendung bei der Abweichung von Normen (normerhaltende Aggression)
  • die Ermittlung und Verteidigung von Rangpositionen (Wer hat hier das Sagen?)
  • den Schutz der Nachkommenschaft („Brutverteidigung“)
  • die Erkundung der Umwelt und das Austesten von Grenzen.

Gabriele Haug-Schnabel (2009, S. 24 f.) beschreibt weitere Funktionen von Gewalt bei Kindern. Aggression kann so auch

  • eine spezifische Kommunikationsform sein, um auf Problemlagen aufmerksam zu machen.
  • ein Hinweis darauf sein, dass körperliche oder psychische Grenzen überschritten wurden.
  • letztes Mittel in ausweglosen Situationen sein.
  • Mittel sein, um Ziele zu erreichen (instrumentelle Aggression). Die aktive Schädigung des anderen steht dabei nicht im Vordergrund.
  • in Gruppen angewendet werden, um einen „Störenfried“ zu bekämpfen.
  • im Spiel, als Teil eines Spielverlaufs gesehen werden.
  • spielerisch stattfinden, wenn z. B. alle Beteiligten das Geschehen als Spiel begreifen und bestimmte Regeln vereinbaren und einhalten (etwa bei Raufspielen).

Verletzende und schützende Gewalt
„Marshall Rosenberg unterscheidet zwischen verletzender und schützender Gewalt. Es kann Situationen geben, in denen der Einsatz von Gewalt geboten ist: Wenn ein Kind über eine stark befahrene Straße laufen will, muss man es u.U. mit Gewalt festhalten, bis der Verkehr die Überquerung gefahrlos erlaubt. Für die innerstaatliche Ebene ist unumstritten, dass das staatliche Gewaltmonopol, sofern es rechtsstaatlich kontrolliert wird, aus der Notwendigkeit seine Legitimation bezieht, Leben und körperliche Unversehrtheit der Bürger vor willkürlichen Übergriffen zu schützen. Viel schwieriger ist die ethische Abwägung zwischen notwendiger und illegitimer Gewalt, wenn es um eine akute Bedrohung für Leib und Leben großer Bevölkerungsgruppen geht.“ (Reiner Steinweg 2008, S. 109)

Im Vorschulbereich sind insbesonders die reaktive und explorative Aggression von Bedeutung. Aggression und Gewalt werden aber auch oft angewendet, um Konflikte zu „lösen“ oder weisen auf eine eskalierende Konfliktdynamik insbesondere dann hin, wenn keine anderen Möglichkeiten des Austrags zur Verfügung stehen. Der Ursprungskonflikt kann dabei auch aus einem anderen Kontext stammen (Verschiebung). Durch aggressives Verhalten werden oft auch dahinterliegende Risiken, Belastungen und Störungen im familiären Bereich sichtbar.

Subjektive Sinndimensionen von Gewalt
Wilhelm Heitmeyer u.a. (1995, S. 73) machen auf folgende Sinn-dimensionen von Gewalt aufmerksam:

  • Gewalt ist eine Bearbeitungsform von Ambivalenz, sie schafft Ein-deutigkeit in unklaren, unübersichtlichen Situationen.
  • Gewalt ist die (zumindest momentan wirksame) Überwindung der eigenen Ohnmacht (Wiedergewinnung der Kontrolle).
  • Gewalt ist ein Mittel, um Beachtung und Aufmerksamkeit zu er lan-gen.
  • Gewalt schafft Solidarität und Anerkennung in der Gruppe.
  • Gewalt erweist sich als ein erfolgsversprechendes Instrument, eigene Interessen durchzusetzen.
  • Gewalt verspricht die Rückgewinnung von körperlicher Sinnlich¬keit als Gegenerfahrung in einer rationalen, sprachlich vermittelten Welt.
  • Gewalt ist ein Mittel, um „Abenteuer“ und „Action“ zu erleben.
  • Gewalt kann zu einem rauschartigen Zustand innerer Erregung füh¬ren, die im normalen Lebensvollzug sonst nicht erfahrbar ist.

Vordergrund und Hintergrund
„Die aktuelle Interaktion bezieht sich auf das momentane Geschehen und findet im „Vorder-grund“ statt. Diese kann auch mit frustrierenden Erfahrungen verbunden sein. Die generelle Einstellung der Eltern (oder Erzieher) wird jedoch durch den „Hintergrund“ geprägt. Idealerweise sollte hier eine stabile harmonische Bindung und vertrauensvolle Beziehung vorhanden sein. Problematisch wirkt sich ein spannungsreicher, konfliktbeladener Hintergrund aus.“ (Ratzke u.a. 1997, S. 156)

Weitere Differenzierungen
Um Gewalt sinnvoll fassen zu können, muss nicht nur der jeweilige Kontext berücksichtigt werden, sondern auch die Frage der Motivation und Intention.

Gewaltausübung kann so unterschieden werden in

  • beabsichtigte Gewaltausübung, die den einzigen Zweck hat, den anderen bewusst zu verletzen,
  • instrumentelle Ausübung, die Gewalt bewusst als Mittel zum Zweck einsetzt,
  • nicht beabsichtigte, aber als Nebeneffekt des eigenen Handelns in Kauf genommene Verletzung anderer.

Diese Unterscheidungen sind für Gewaltprävention äußerst relevant, da sie verdeutlichen, dass nicht so sehr Handlungen als solche, sondern vielmehr die Absichten und Motive den eigentlichen Ansatzpunkt für Gewaltprävention darstellen sollten.

Verena Sommerfeld (2007, S. 79) weist darauf hin, dass die öffentliche wie fachpolitische Gewaltdebatte auch im Vorschulbereich fast aus-schließlich kindliche Verhaltensweisen thematisieren würde. Bezüge oder Wechselwirkungen zu institutionellen Bedingungen – also Formen struktureller Gewalt – würden selten hergestellt. Ebenso würde personale Gewalt in Form von Zwang, Bestrafung, Beschämung oder anderen entwürdigenden Praktiken von Erziehungspersonen nur in Extremfällen wahrgenommen.

Die Auseinandersetzung mit der „sanften Gewalt“, mit deren Hilfe die Erwachsenen als Mächtigere das Wohlverhalten kleiner Kinder erzwingen könnten, erfordere von Pädagoginnen und Pädagogen die Bereitschaft zur Selbstreflexion und von Arbeitgebern das Zur-Verfügung-Stellen und Einfordern regelmäßiger Reflexionszeiten (für Supervision und Beratung). Beides seien derzeit keine Standards in diesem Feld.

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