Gewalt gegen Kinder ist auch in Deutschland weiter verbreitet, als man auf den ersten Blick vermuten würde. Insbesondere als Körperstrafe wird sie in unterschiedlicher Intensität immer noch breit angewendet.
Sie reicht von Ohrfeigen und Liebesentzug bis hin zu schwersten Formen brutaler Gewalt mit Todesfolge. Kleinkinder sind hier besonders gefährdet (Forsa 2011; Bayer Vital 2013). In der Fachliteratur wird dies meist unter den Begriffen „Kindesmisshandlung und „Kindeswohlgefährdung“ aufgegriffen.
Reiche Länder – arme Kinder
Rund 30 Millionen Kinder wachsen in den 35 reichsten Staaten der Welt in relativer Armut auf, fast 1,2 Millionen dieser Mädchen und Jungen leben in Deutschland. Ungefähr ebenso viele Kinder in Deutschland entbehren notwendige Dinge wie regelmäßige Mahlzeiten oder Bücher. (...) Es ist enttäuschend, dass Deutschland es nicht schafft, die materiellen Lebensbedingungen für Kinder entscheidend zu verbessern.“ (UNICEF-Vergleichsstudie 2012)
„Gewalt und Erziehung sind von jeher eine enge Beziehung eingegangen. Mit Gewalt wurde erzogen und Erziehung mündete oftmals in Gewalttätigkeit des Nachwuchses.“ (Dollase 2013, S. 17) Gewalt gegen Kinder geschieht nicht zufällig und meist auch nicht als einmaliger Akt. Sie ist in der Regel in ein Familiensystem (oder einen anderen institutionellen Kontext) eingebettet, das durch soziale Notlagen, Hilflosigkeit und psychische Überforderung geprägt ist (vgl. Hessischer Leitfaden 1998).
Aber es gibt auch die körperlich strafende, repressive und missbrauchende Erziehung, die nicht nur aus Überforderungen, sondern auch aus Überzeugung geschieht, systematisch eingesetzt und dabei sogar pädagogisch legitimiert wird. Das körperliche Züchtigungsrecht der Eltern (Lehrkräfte und Erziehende) als Erziehungsgewalt hat eine jahrhundertelange Tradition (vgl. Hafeneger 2011). „Erzieherische“ und damit als legitim und notwendig eingestufte Gewalt und Misshandlung sind nicht voneinander zu trennen. Denn nicht die Absicht der Erziehenden, sondern das Erleben des Kindes ist entscheidend für die Einstufung als Gewalt. Für den Schulbereich wurden in Deutschland erst in den 1970er Jahren Körperstrafen abgeschafft. Im Jahr 2000 wurde dann das Recht des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung im BGB (§ 1631 Abs. 2 ) verankert. Dort heißt es: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
Viele Formen von Gewalt gegen Kinder werden selbst von Fachleuten wie Kinderärzten häufig nicht oder nicht rechtzeitig erkannt. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2009, S. 89) weist darauf hin, dass insbesondere der Bereich der Vernachlässigung lange Zeit wegen seines „schleichenden Verlaufs“ zu wenig beachtet worden sei. Die Anwendung von Gewalt wird von den Tätern, aber oft auch von den Opfern selbst, über lange Zeit geleugnet. Die sichtbaren Folgen werden häufig durch scheinbar plausible Erklärungen („Treppe hinuntergefallen“) vertuscht. Auch professionelle Helfer lassen sich hier immer wieder täuschen.
Erst langsam kommt der Bereich der strukturellen Gewalt in den Blick, der sich oft in Armut (und den damit verbundenen Folgen) zeigt. Kinderarmut muss heute als das zentrale sozialpolitische Problem gesehen werden. Über 1,5 Millionen Kinder beziehen „Hartz IV“.
Dieser Risikobereich für Gewalt wird durch die bestehenden Hilfe-strukturen bei Kindeswohlgefährdung nicht erfasst. Es bedarf sozial-politischer Entscheidungen zur Unterstützung der Betroffenen. Die UNICEF und andere Organisationen (Bertram u.a. 2011, S. 8 ff.) betonen, dass unter dem Begriff „Armut“ nicht allein die materielle Situation der Kinder betrachtet werden dürfe, sondern es insgesamt auf eine „gute Lebensumwelt“ für Kinder ankomme. Sie verwenden deshalb den Begriff „Wohlbefinden“ der Kinder als Maßstab und verstehen darunter neben der materiellen Seite auch Dimensionen wie Gesundheit, Sicherheit, Bildung und Beziehungen zu Gleichaltrigen. Eine zentrale Erkenntnis ist, dass kindliche Teilhabe und kindliche Entwicklung sehr stark von der Lebenssituation der Eltern beeinflusst wird. Gewalt gegen Kinder kann deshalb nicht als individuelles Problem einzelner überforderter Eltern (Erwachsener) gesehen werden. Es ist ein gesellschaftliches Problem, das nur durch eine gemeinsame Verantwortung und entsprechende Unterstützungs- und Hilfesysteme bewältigt werden kann.
Subtile Gewaltverhältnisse
„Viele Formen von subtilen Gewaltverhältnissen sind ‚normal‘ und gesellschaftlich erwünscht. Dazu zählen: Anpassung und Kontrolle, Disziplin und Selektion, Konkurrenz und Notendruck, die Aufteilung in Sieger und Verlierer, Ausgrenzung und Mobbing, negative Anerkennungserfahrungen – dabei bleiben viele Kinder und Jugendliche auf der Strecke‘, sie werden von der Gesellschaft als ‚Risikoschüler‘ und ‚lernunwillig‘, als ‚ausbildungsunfähig‘ und ‚unangepasst‘ abgeschrieben, bleiben chancenlos und ausgegrenzt.“ (Hafeneger 2011, S. 136)
Zum Ausmaß von Gewalt gegen Kinder können für den Vorschulbereich keine verlässlichen Angaben gemacht werden. Dies hat mehrere Gründe:
- Es gibt in Deutschland keine systematische Erfassung von Gewalt an Kindern.
- Die polizeiliche Kriminalstatistik bildet nur das Hellfeld ab. Gerade bei Gewalt an Kindern ist jedoch von einem beträchtlichen Dunkel-feld auszugehen.
- Befragungen beziehen sich i.d.R. auf Selbstaussagen (auch der Betroffenen) und sind deshalb mit Bedacht zu interpretieren.
- Amtliche Statistiken beziehen sich nur auf „amtlich“ bekannt gewordene Fälle von Kindesmissbrauch.
- Es gibt für Ärzte keine Melde¬ und Anzeigepflicht bei Verdacht auf Gewalteinwirkungen.
- Ein Großteil der Gewalt gegen Kinder spielt sich im familiären Raum ab, der vielfach abgeschottet ist oder werden kann.
(vgl. Hafeneger 2011, S. 14; Deutscher Kinderschutzbund 2012, S. 20)