Die Gefahr von Vernachlässigung und Kindeswohlgefährdung ist in den ersten fünf Lebensjahren am größten, stellt der 13. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung fest (BMFSFJ 2009, S. 83). Während dieser Zeit sterben mehr Kinder in der Folge von Vernachlässigung und Misshandlung als in jedem späteren Alter.
Der staatliche Schutzauftrag für Kinder gilt auch für Einrichtungen der Kindertagesbetreuung: „Kinder für ihr Wohl vor Gefahren zu schützen, gehört deshalb zu den Pflichtaufgaben jeder Kindertageseinrichtung.“ (Maywald 2011, S. 6)
Das Konzept der frühen Hilfen fällt in den Bereich der Prävention. Aus der Präventionsforschung ist bekannt, dass sich frühzeitige Unterstützungsangebote für belastete Familien langfristig äußerst positiv auf die Entwicklung des Kindes und der Familie und auch auf die Verhinderung eines möglichen späteren dissozialen Verhaltens auswirken. Finanzielle Investitionen in diesem Bereich zahlen sich in gesamtgesellschaftlichen Langzeitbetrachtungen um ein Vielfaches aus.
Auch Gewalt gegen Kinder wurde vor allem durch eine soziale Bewegung thematisiert. Mit der Kinderschutzbewegung fand der „moderne Kinderschutz“ und die Orientierung am Kindeswohl Eingang in die Praxis von Jugendämtern und Beratungsstellen.
Verschiedene Fachleute stellen fest, dass sich Kindertageseinrichtungen mit der Stärkung und Formalisierung ihrer Präventivfunktionen in eine in sich widersprüchliche Position begeben würden. Das Bild vom Kind schwanke nun zwischen dem kompetenten, sich selbst bildenden Subjekt und dem des zu schützenden potenziellen Opfers.