Die körperlichen und seelischen Misshandlungen, die mit sexuellem Missbrauch verbunden sind, sind mit das Schlimmste, was ein Mensch einem anderen antun kann. Die Opfer leiden an den inneren Verletzungen ein Leben lang.
Der Großteil der betroffenen Kinder ist unter 14 Jahre alt. Kinder im Grundschulalter sind deshalb besonders gefährdet, Opfer sexueller Gewalt zu werden. Jedes vierte bis fünfte Mädchen und jeder neunte bis zwölfte Junge im Alter bis 14 Jahren ist als Opfer betroffen.
Dies bedeutet, dass davon ausgegangen werden kann, dass in jeder Grundschulklasse Kinder sitzen, die sexuelle Gewalt erfahren haben. Soll Schule ein Ort sein, an dem Gewalt nicht vorkommt und an dem Kinder gegen Gewalt gestärkt werden, so muss auch Kindesmissbrauch zum Thema gemacht werden. Dabei spielt vor allem die primäre Prävention eine zentrale Rolle, die Kinder stärkt und ermutigt, ihre Wahrnehmungen, Gefühle und Interessen mitzuteilen und sich auch von anderen abzugrenzen.
Lehrerinnen und Lehrer sind deshalb besonders gefordert, sich dem Thema zu stellen und im präventiven Bereich tätig zu werden. Damit Betroffene sich an Lehrerinnen und Lehrer wenden, ist ein vertrauensvolles Verhältnis notwendig. Doch dies allein reicht nicht aus. Kenntnisse über sexuellen Missbrauch sind ebenso unabdingbar.„Der Gesetzgeber stellt Kinder und Jugendliche unter einen besonderen Schutz: Anders als bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung erwachsener Personen ist die Einwilligung bzw. Gegenwehr bei Kindern bzw. Jugendlichen unerheblich. Strafbar sind alle sexuellen Handlungen, die an oder vor einem Kind oder Jugendlichen vorgenommen werden und von ‚einiger Erheblichkeit’ sind, unabhängig vom Verhalten und unabhängig von einer etwaigen aktiven Beteiligung des jeweiligen Kindes oder Jugendlichen.“
Heinz Kindler u.a. (Hrsg.): Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ADS). München 2006, S. 6-1.