Demokratie lehren und lernen

Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern

Mitwirkung bedeutet, die Möglichkeit zu haben, eigene Vorstellungen in einen Prozess einzubringen und ihn dadurch mitzugestalten. Mitwirkung kann und darf sich dabei nicht auf verfasste Gremien beschränken, so wichtig sie sind. Partizipation bedeutet die direkte Beteiligung (zumindest die Möglichkeit dazu) von Schülerinnen und Schülern am Unterricht, wie auch im außerunterrichtlichen Schulgeschehen. Sie bedeutet auch die Beteiligung und Mitarbeit an Gruppen, Arbeitsgemeinschaften und Gremien der Schule.

Partizipation wird von Thomas Jaun als eine verbindliche Einflussnahme von Schülerinnen und Schülern auf Planungs- und Entscheidungsprozesse, von denen sie betroffen sind, verstanden. Es geht also nicht nur um Anhörungs- und Beratungsmöglichkeiten, sondern auch um Entscheidungsrechte. Die Formen schulischer Partizipation kann man in repräsentative (in der Regel verfasste) Elemente (Schülersprecher, Schülerrat, Schulkonferenz) und plebiszitäre (Mitwirkung im Unterricht, Klassenrat, Vollversammlung ...) unterteilen. Bei den plebiszitären Elementen der schulischen Partiziation werden nicht nur ausgewählte Personen, sondern alle Personen (einer Klasse oder Schule) in den Entscheidungsprozess einbezogen.

Vgl. Dirk Richter: Partizipation in Schule – Illusion oder Wirklichkeit. In: Mike Seckinger (Hrsg.): Partizipation – ein zentrales Paradigma. Tübingen 2006, S. 141 ff.

Vermutungen über die Gründe geringer schulischer Partizipation

  • Frontalunterricht als Unterrichtsform macht Schülerinnen und Schüler zu Konsumenten des Unterrichtsgeschehens.
  • Lernen wird als Reproduktion von Wissen verstanden.
  • Das eigentliche Unterrichtsgeschehen wird von Lehrerinnen und Lehrern bestimmt und gesteuert.
  • Verinnerlichung von Denk- und Verhaltensweisen die diesem Lernstil entsprechen.
  • Die Schülerrolle wird nicht als aktive, selbstbestimme Rolle verstanden.
  • Effektivitätsdenken vieler Lehrerinnen und Lehrer.

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