Konflikte konstruktiv bearbeiten

Konstruktive Konfliktbearbeitung

Konflikte werden vielfach durch unproduktive und eher destruktive Methoden zu lösen bzw. zu regeln versucht, deren Wirkungslosigkeit längst offensichtlich ist. Hierzu gehören etwa Zwangs-, Einschüchterungs- und Drohstrategien, die die Konfliktparteien nötigen sollen, ihre Feindseligkeiten einzustellen. Die Möglichkeiten konstruktiver Konfliktbearbeitung hängen von der Art des Konfliktes sowie dessen Entwicklungs- und Eskalationsstufe ab. Auch muss bedacht werden, ob es sich um Konflikte zwischen Einzelpersonen, zwischen Gruppen oder Institutionen im gesellschaftlichen Nahbereich oder auf gesamtgesellschaftlicher oder gar internationaler Ebene handelt, und ob der Konflikt latent schwelt oder bereits gewaltsam ausgetragen wird.

Für eine konstruktive Konfliktbearbeitung sind eine Reihe prinzipieller Prämissen entscheidend:

Die grundsätzliche Sichtweise für Konfliktlösungen ändern.
Konflikte sollten nicht unter dem Aspekt von eigenem Gewinn und gegnerischem Verlust betrachtet werden, sondern unter dem des anzustrebenden gemeinsamen Gewinns. D.h. der Konflikt wird von Anfang an mit dem Ziel ausgetragen, dass beide Konfliktparteien ihre Ziele partiell erreichen können.

Auf Androhung und Einsatz von Gewalt verzichten.
Die herkömmlichen Kommunikationsmuster der Drohung und Beschuldigung müssen abgelöst werden durch kooperative Muster des Verstehens und Erklärens. Eine unabdingbare Voraussetzung für eine Deeskalierung und eine konstruktive Konfl iktlösung ist es, Gewalt weder anzudrohen noch anzuwenden.

Die eigene Wahrnehmung nicht als die allein richtige vertreten.
Da die Trübung der Wahrnehmungsfähigkeit ein typisches Kennzeichen von eskalierenden Konfl ikten ist, darf die eigene Wahrnehmung und Interpretation der Ereignisse nicht absolut gesetzt werden, vielmehr ist sie einerÜberprüfung und Korrektur zu unterwerfen, um so auch die eigenen Anteile am Konflikt zu erkennen. Die Bereitschaft hierfür ist bereits ein wichtiger Schritt zur Anerkennung von Rechten der anderen Konfliktpartei.

Eine dritte Partei einbeziehen.
Die Überprüfung der Wahrnehmung kann am ehesten durch die Einbeziehung einer unabhängigen dritten Partei, eines Mediators/einer Mediatorin, geschehen. Diese/r kann als Vertrauensinstanz für beide Seiten dazu beitragen, eine gemeinsame Sicht der Dinge zu erreichen. Doch dies ist nicht ausreichend, der Wille zu einer kooperativen Lösung muss hinzukommen.

Gemeinsame Gespräche statt vollendete Tatsachen.
Die Schaffung von Tatsachen wirkt sich auf den Konfl iktverlauf in der Regel eskalierend aus, da die Gegenseite diese nicht ohne Gesichtsverlust hinnehmen kann. Um gemeinsame Gespräche realisieren zu können, sind oft Vorgespräche erforderlich, in denen zunächst die Grundregeln für weitere Treffen und Gespräche festgelegt werden und der Weg für Verhandlungen geebnet wird. Sie vermögen, vorteilhaft vom Druck überhöhter Erfolgserwartungen zu entlasten. Gemeinsame Gespräche können in vielerlei Formen geführt werden. In Form von „Runden Tischen“ haben sie in den letzten Jahren Eingang in die politische Kultur gefunden.

Lösungen an den Interessen aller Beteiligten orientieren.
Konfl iktlösungen dürfen nicht durch die Interessen der stärkeren Partei diktiert werden. Sie müssen so geartet sein, dass sie möglichst allen Parteien Vorteile verschaffen und damit nicht wiederum Ausgangspunkt für neue Konflikte sind. Darüber hinaus haben sie auch einen Beitrag zum Abbau von struktureller Gewalt zu leisten und müssen sich an ethischen Maßstäben messen lassen.

Kinderkonflikte

Die Streitthemen können Hinwei se auf die Interessen der Kinder geben, müssen aber nicht zwangsläufig die Ursachen der Konflikte sein. Dittrich u.a. nennen folgende Schlüsselthemen, die Kinder im sozialen Miteinander beschäftigen: einander kennen lernen, Besitzklärung, Positionen finden, festigen oder ändern wollen, Gruppen und Freundschaften bilden, Territorien erobern, Regeln testen, einfordern, erfinden oder verändern, Grenzen bei anderen testen, andere herausfordern. …

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