Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen der Akzeptanz von sozialen Werten und Normen und der Ablehnung von Gewalt.
- Soziale Normen erwirbt der Mensch in einem lebenslangen Lernprozess von seinem ersten Lebenstag an. Wesentlich ist dabei, dass allmählich die in der sozialen Umgebung gelebten Werte und Normen zu eigen gemacht, verinnerlicht werden.
- Je früher das soziale Normenlernen erfolgt, desto wirksamer schlägt es sich in der Ausbildung der Basispersönlichkeit (primäre Sozialisation) nieder.
- Je intensiver der Personenbezug und die Zuwendung beim Normenlernen sind, desto erfolgreicher sind die Bemühungen (relative Unwirksamkeit bloß institutionaler Einwirkung).
Die Wirkung des Normenlernens geht damit kontinuierlich von der Familieüber den sozialen Nahraum und die Schule bis hin zum weitgehend institutionalisierten Jugendstrafrecht zurück. Der Effektivitätsverlust lässt sich mit dem Bild einer Pyramide von der tragenden, breiten Basis bis zur kleinen aufgesetzten und auf die darunter liegenden Fundamente angewiesenen Spitze zeigen.
Voraussetzungen für Normenlernen
- Das kindliche Verhalten wird beaufsichtigt. Die Verbindung zwischen äußerer und innerer Kontrolle ist nirgends unmittelbarer und intensiver als im Fall elterlicher Beaufsichtigung des Kindes. Dazu gehört natürlich vor allem eine grundsätzlich akzeptierende, wohlwollende Haltung gegenüber dem Kind. Nur in einer solchen Atmosphäre sind Grenzziehungen persönlichkeitsfördernd.
- Abweichendes Verhalten wird erkannt und thematisiert.
- Abweichendes Verhalten wird isoliert und klar und deutlich sanktioniert. Die Strafe zielt aber auf das Verhalten und nicht auf die Abwertung der Persönlichkeit des Kindes
Aber: der Kontrollansatz darf nicht falsch verstanden werden. Scharfe äußere Kontrolle mit feindlichen Tendenzen gegenüber dem Kind oder Jugendlichen bewirken keine Verinnerlichung der Werte, sondern eher das Gegenteil. Ganz entscheidend ist die akzeptierende Grundeinstellung
- gleichgültig an welcher Stelle des Kontrollsystems. Sonst hält die Konformität nur so lange, wie eine Aufsichtperson vorhanden ist.
Landeshauptstadt Düsseldorf (Hrsg.): Düsseldorfer Gutachten. Leitlinien wirkungsorientierter Kriminalprävention. Düsseldorf 2002, S. 17.