Eine repräsentative Untersuchung über Schulmediation in der Bundesrepublik Deutschland kommt zu folgenden Ergebnissen:
- Mediation findet sich an allen Schularten. Die Laufzeit der Mediationsprojekte liegt bei einem Drittel der Schulen bei ein bis zwei Schuljahren. Ein weiteres Drittel ist seit zwei bis drei Schujahren dabei.
- Befragt nach den wichtigsten Zielen, die die Schulen mit der Einführung des Mediationsprojektes verbunden haben, formulieren viele sehr allgemeine und weitreichende Zielvorstellungen, die sich grob folgenden Kategorien zuordnen lassen: Gewaltprävention, Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Schüler/innen, Verbesserung des Schulklimas, Entlastung der Lehrer/innen sowie Kommunikationsfähigkeit und Steigerung der sozialen Kompetenz der Schüler/innen.
- Die Anzahl der Mediationen im vergangenen Schuljahr liegt bei 38 % der Schulen bei zehn Mediationen oder weniger. An 29 % der Schulen wurden elf bis 20 Mediationen durchgeführt, an 26 % der Schulen 21 bis 50, an 7 % mehr als 50 Mediationen. Wenn Mediationen stattfi nden, führen sie in der großen Mehrzahl auch zu einer, zwischen den Konfliktparteien ausgehandelten, Vereinbarung.
- Externe Beratung für die Umsetzung des Mediationsprojektes wird von 59 % der Schulen in Anspruch genommen. 60 % dieser Schulen messen der Beratung einen hohen oder sehr hohen Stellenwert für den Erfolg des Projektes bei.
- 44 % der Befragten geben an, den zeitlichen Aufwand für Schulmediation unterschätzt zu haben.
- An den befragten Schulen sind im Schnitt 4,6 Jungen und 7,3 Mädchen als Streitschlichter und Streitschlichterinnen tätig.
- Die Ausbildung der Lehrer/innen wird häufi g über Lehrerfortbildungsinstitute fi nanziert. Ergänzt wird die Finanzierung durch Fördervereine oder Eigenmittel aus dem Schuletat, aus Landesmitteln aus dem Ressort Schule sowie durch Stiftungen und Sponsoren.
Sabine Behn u.a.: Evaluation von Mediationsprogrammen an Schulen. Hamburg u.a. 2005, S. 20 f, Auszüge.
Grenzen von Schulmediation
Die Grenzen von Schulmediation werden dann sichtbar, wenn nicht genau geklärt ist, welche Fälle für Schulmediation geeignet sind und welche auf andere Art und Weise geklärt werden müssen. „Schulen mit erfolgreich implementierten
Projekten defi nieren genauer Themen und Konfl ikte, die nach ihrer Auffassung für eine Bearbeitung durch Schülermediator/innen ungeeignet sind.
Mediation und Sanktion
Mediation ist nur dann eine Alternative zu den herkömmlichen Sanktionen in der Schule, wenn die Schule auf die traditionellen schulrechtlichen Verfahren zu Gunsten konstruktiver Konfliktbearbeitung verzichtet. Mediation darf durch Zwangsverpflichtung zur Mediation nicht den Charakter einer Sanktion bekommen.
Sabine Behn u.a.: Evaluation von Mediationsprogrammen an Schulen. Hamburg u.a. 2005, S. 28.